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BANKENSKANDAL

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   | B.U.C./T.B. Auch Berlin hat sein „Tangentopoli“: 1994 werden die Berliner Bank AG, die Landesbank Berlin und die Berlin Hyp unter dem Holdingdach der Bankgesellschaft Berlin zusammengeschlossen. Die Eingangsbilanzen und zukünftigen Erträge werden bewußt überbewertet, denn die neue Bankgesellschaft stellt nicht nur eine Geldquelle für die große Koalition dar, sie eignet sich auch als ein prächtiges Prestigeobjekt als nun sechstgrößtes Kreditinstitut Deutschlands. Mit marktunüblichen Garantien werden die Fondszeichner beschenkt: 25-jährige Mietgarantien und Rückverkaufsrechte, steuerlich absetzbare Gewinne. Das Land Berlin, Haupteigner mit 57%, haftet. Die Liste der Fondszeichner enthält neben Persönlichkeiten aus den oberen Etagen der Bankgesellschaft und Personen aus deren privatem Umfeld prominente Namen aus der Landes- und Bundespolitik. Die Bank gewährt Großspendern der CDU, vornehmlich aus der Baubranche, gerne Kredite in Milliardenhöhe, auch wenn die Projekte nichts taugen. 1995 Insolvenz. Am 9. 4. 2002 verabschiedet das Berliner Abgeordnetenhaus unter dem rot-roten Senat das sog. Risikoabschirmungsgesetz, durch das das Land Berlin von nun an für die nächsten 30 Jahre die Risiken aus den Immobiliengeschäften der Bankgesellschaft zu übernehmen hat. Hochrechnungen ergeben eine Summe der Risiken von 21,6 Milliarden Euro. Die Gewinne aus den Immobilienfonds werden weiterhin an die Fondszeichner verteilt, mit den enormen zu erwartenden Verlusten aus diesen Geschäften wird die Berliner Bevölkerung belastet. Kein Berliner Politiker möchte daran rühren — es ist Zeit einzugreifen!

| Unterschriftsbogen der Petition: www.berliner-bankenskandal.de