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BITTE NICHT KLAGEN!


2500 German students took legal action against the new tuition fees. Their chances to win are not bad.



Unparteiische Gerichtsbarkeit oder politisches Schwanzwedeln? —
Deutsche Richter, wenn es um die Zulässigkeit von Studiengebühren geht...
(Karikatur: John Doyle, 1832)



   | Ulrike Kopetzky (BERLIN). Verdammt lang her... Zum Wintersemester ’96/’97 führten die Berliner Universitäten eine Rückmeldegebühr von 100 DM ein. Damals zog das Schreckgespenst der Studiengebühren am Horizont auf.
   Zusammen hoben Studenten, Gewerkschaften und ASten der Hochschulen eine einmalige Kampagne aus der Taufe: Massenklagen am Verwaltungsgericht Berlin (VG). Der gemeinsame Kampf funktionierte — gut 2500 Klagen wurden eingereicht, 2206 sind noch heute anhängig. Letzten November dann die Überraschung: Post aus dem VG flatterte ins Haus mit der Anfrage, ob die Klage zurückgenommen werde — sonst würden „Kosten entstehen“. Beigefügt ein Beschluß des Gerichts, daß die Verfahren ausgesetzt werden, bis das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über die Vereinbarkeit der Gebühr im Berliner Hochschulgesetz mit dem Grundgesetz entschieden hätte.
   Doch das Anschreiben sorgte für Irritationen, etwa bei Christian Grab aus Berlin. Erst wollte er die Klage zurücknehmen, aber weil keine konkreten Gebühren angegeben waren, wurde er skeptisch — „Überrumpeln lasse ich mich nicht. Ich wurde neugierig und wollte mich umhören, was die anderen tun“ — und rief beim AStA der FU Berlin an. An die dreißig verunsicherte Kläger gemeldet: der Aufbau eines Netzwerks sei in Planung. An der Humboldt will der AStA sogar die Gebühren übernehmen, fünfzig Personen haben sich gemeldet. Im AStA der TU erfährt man von einer Klägerin, deren Klage mit einem Berliner Anwalt als Musterklage geführt wird. Laut Dietlind Weinland, Pressesprecherin der BVerfG, hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 15. Februar 2006 nach Art. 100 des Grundgesetzes ein Normenkontrollverfahren vorgelegt.


WORK|OUT-Chronik
über Studiengebühren: 1999-2007



   Matthias Jähne von der GEW in Berlin ist optimistisch, denn die Formulierung der Rückmeldegebühr in Berlin sei genauso schwammig wie in Baden-Württemberg, wo das BVerfG sie bereits 2003 für verfassungswidrig erklärt hat. Er berichtet: „In Berlin gab es etwa hundert Einzelkläger und drei Musterklagen, wovon ein Verfahren noch anhängig ist. In einem Fall würde ein Kläger die Klage zurücknehmen, allerdings mit der Bedingung einer ,Gleichstellungserklärung‘ der HU.“ Das bedeutet beim Obsiegen vor dem BVerfG auch eine Zurückerstattung.
   Bei Antrag auf Akteneinsicht im VG erfährt man, daß die Klagen in der 3. und 12. Kammer anhängig sind und alle Kläger seit dem 1. November 2006 angeschrieben wurden. Sucht man Aufklärung beim vorsitzenden Richter der 3. Kammer, Uwe Wegener, bleiben die Antworten diffus, er bestreitet sogar das Normenkontrollverfahren. Am 4. Januar 2007 wurde aus der 3. Kammer auf Anfrage zur Kostenrechung ein Schreiben versandt: „Hierfür wird vorläufig eine Gerichtsgebühr (50 DM bei einem Streitwert bis 600 DM) erhoben. Insgesamt werden, sollte das hiesige Verfahren mit Urteil abgeschlossen werden, zwei Gebühren nebst Kosten/Auslagen fällig.“ Nach Auskunft des Pressesprechers des VG, Dr. Robert Seegmüller, hat sich in den letzten Tagen die Auffassung zu den Gebühren in der 12. Kammer gewandelt: weder bei der Rücknahme, noch während der Aussetzung werden Gebühren entstehen. Die 3. Kammer teile diese Auffassung bis jetzt nicht.
   Bereits 300 Personen sollen die Klage zurückgenommen haben, und 250 Einstellungen werden erwartet, wenn die Gerichtsschreiben nicht zustellbar seien. Am Ende, so die stolze Prognose, werde nur noch zirka ein Viertel der Klagen übrig bleiben. Sollte dann noch jemand eine Forderung erhalten, kann er Rechtsmittel einlegen.

| Ulrike Kopetzky ist freie Journalistin in Berlin.