|
DECKMÄNTELCHEN FÖDERALISMUS The legislative reform of federalism in Germany is another step towards less qualified but more efficient citizens | Matthias Sawetzki, Karl-Heinz Kloppisch (BERLIN). Die Schlacht um das wohl erschütterndste deutsche Reformpaket seit Luthers Thesen hat begonnen. Wird sich die große rot-schwarze Koalition tapfer gegen all die gut gemeinten Ratschlage verschließen, oder bekommt es der eine oder andere doch noch mit der Angst zu tun? Angesichts der selbst geschaffenen Kreatur Förderalismusreform laufen den Damen und Herren Abgeordneten zu Recht Schauer über die Rücken. Da fragt man sich, ob der ein oder andere den Koalitionsvertrag gar nicht erst gelesen hat. Schließlich beschäftigen sich 50 der insgesamt 200 Seiten mit dieser Reform. Und ein Verfahren, bei dem es 25 Grundgesetzänderungen gibt, kommt ja in Friedenszeiten auch nicht alle Tage vor. Die geplante Umformung der bundesstaatlichen Ordnung ist vor allem eine Reform des Bildungswesens, mit der erneut soziale und geogra. sche Chancengleichheit und Transparenz einer Vision geopfert werden, die keiner recht zu erfassen vermag. Ohne nähere Definition wurde die Bildung, der Schlüssel für individuelle Lebenschancen und kulturelle Teilhabe, in den Koalitionsverträge eingebaut. Als Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung und Innovation stehen dabei die kapitalistisch privaten Interessen im Vordergrund, denn Bildung ist der entscheidende Zukunftsfaktor für unser Land, aber auch für die Chancen jedes einzelnen, so das Pamphlet. Unabhängig von sozialer Herkunft sollen Verantwortungseliten ausgebildet und Lernschwächen bekämpft werden. In Anhang 2 gibt der Bund die Rahmengesetzgebung für das Hochschulwesen, die Möglichkeit der Bildungsplanung und das Instrument der Mischfinanzierung, auf. Zwar werden die Regelungen des Hochschulzugangs und der Abschlüsse sowie einige Forschungsfragen noch auf Bundesebene entschieden, deren Umsetzung liegt jedoch zukünftig bei den Ländern. Wichtig ist, daß im Rahmen des von vielen Seiten kritiserten Wettbewerbsföderalismus die essentiellen auf die Bildung zielenden Artikel des Grundgesetzes außer Kraft gesetzt werden: die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2), die Verantwortung des Staates für das gesamte Schulwesen (Art. 7) sowie die Bindung des Gesetzgebers, im Falle einer Einschränkung eines Grundrechts seinen Wesensgehalt in keinem Falle anzutasten (Art. 19). Ein Wettbewerb, der unter ungleichen Teilnehmern beginnt, muß zu ruinöser Konkurrenz führen, das weiß jeder spätestens seit Konflikten mit älteren Geschwistern. In vielen wissenschaftlichen Untersuchungen wird der Gesichtspunkt Chancengleichheit erörtert, aber nicht aus föderalistischer Sicht. Allerdings spielen regionale Gesichtspunkte der Chancengleichheit seit Anfang der bildungspolitischen Debatte in den 60er Jahren eine wichtige Rolle, so Jutta Roitsch vom Weiterbildungsrat des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung in der SZ. Im Wettbewerbsföderalismus der Zukunft sollen die Länder frei nach dem Motto Jeder für sich und Gott für uns alle von der Krabbelgruppe bis zur Hochschule ihre Vorstellung von Bildung und Erziehung verwirklichen können. Doch bereits vor Umsetzung der Reform wackelt die Basis der föderalistischen Ordnung. Denn das unter dem Deckmantel Deutschland verborgene Ländergefüge strotzt vor sozialer und wirtschaftlicher Ungleichheit. Die Föderalismusreform wird unter den gegenwärtigen Bedingungen diese Ungleichheiten verstärken, die Unterschiede zwischen armen und reichen Ländern werden größer, was im besonderen für das Bildungssystem gelten wird. Im schlimmsten Fall gibt es am Ende 16 Bildungssysteme mit unterschiedlichen Ausrichtungen. Sollte es soweit kommen, packt jeder fünfte Saarländer sein Köfferchen und zieht ins deutsche Binnenausland. Die Lage spitzt sich weiter zu, wenn einzelne Länder auf die Idee kommen, ihre Hochschulen durch Klauseln vor Bewerbern aus anderen Bundesländern zu schützen. Das würde gleich zwei Artikel unseres Grundgesetzes dem Verfall opfern: erneut Art. 2 und Art. 11, der die Freizügigkeit aller Deutschen im Bundesgebiet garantiert. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar Ungleichheiten als Element der Bundesstaaten akzeptiert, die Frage ist nur, gilt das auch für fundamentale Grundrechte? Es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis Karlsruhe sich genau mit dieser Frage zu beschäftigen hat. Die Länder werden auf sich selbst gestellt sein und alle Aufgaben die zuvor von der Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen und der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Bildungsforschung übernehmen müssen. Länderübergreifende Regelungen können jetzt nur noch in der auferstandenen Kultusministerkonferenz beschlossen werden. Die dort von den 16 Fachministern gefaßten Beschlüsse dürften dann von den einzelnen Landtagen nur noch formal besprochen werden. Wirkliche Debatten oder gar Änderungen wird es dann kaum noch geben. Die KMK bekommt wieder wesentlich mehr Macht. Wie sie damit umgehen wird, muß sich zeigen. Daß diese Machtkonzentration ein Verstoß gegen die Grundprinzipien der föderalen demokratischen Grundordnung ist, sollte am Ende jedem einleuchten. Auch den beratungsresistenten Teilen von SPD und Union. | Kommentar unseres Berliner Redakteurs: Die wahren Buddisten Was ist Deine Ansicht zur Entwicklung der deutschen Hochschul- und Bildungspolitik? Zu Studiengebühren, Campus Management System, Privatisierung oder Lehrqualität? WORK|OUT veröffentlicht die kritischsten Zuschriften. Maile sie an: letters@work-out.org |