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ANLEITUNG ZUM SCHWARZFAHREN

As recently uncovered, ticket controllers of Berlin’s public transport services receive head money


Kontrollettis, als sie noch keine Lumpenproleten —
sondern ordentlich angestellte und bezahlte BVGler waren  (Foto: W|O)



Etwas, wovon Ihnen diese Zeitung ausdrücklich abrät:

I
   | I. Risco (Berlin). Die Hoffnung, die ersten Tage des neuen Semesters sich noch mit dem alten Semesterticket durchmogeln zu können, sollten Sie schnell aufgeben: BVG-Kontrolleure sind in der Regel gut informiert über die Dauer der jeweiligen Semester und über die Gültigkeit des Ausweises. Auch der Versuch, den neuen Studentenausweis an den alten anzukoppeln, so daß einem der BVG-Stempel auf der Rückseite erhalten bleibt, ist nach der Wahrscheinlichkeitsskala unserer Erhebung statistisch am ehesten zum Scheitern verurteilt und birgt große Risiken: Im schlimmsten Falle handeln Sie sich damit eine Anzeige wegen Betruges ein. Lassen Sie sich am besten ein altes, ungültiges Ticket von einem Bekannten schenken und versuchen Sie, so oft wie möglich mit dem Bus zu fahren — in ihnen tendiert die Wahrscheinlichkeit einer Fahrausweiskontrolle gegen Null. Auch sind Busfahrer eigentlich mit anderen Aufgaben als das Kontrollieren betraut worden, was sich erheblich auf die Qualität der durchzuführenden Kontrolltätigkeit auswirkt (d.h. sie haben in der Regel keine Lust darauf, die Gültigkeit des Ausweises zu überprüfen und winken einen weiter, ohne nur einen Blick auf das Ticket geworfen zu haben).
   Haltestellen, an denen viele Menschen einsteigen, eignen sich am besten für den Einstieg. Positionieren Sie sich mitten in der Menschenmenge, so daß der Drang von hinten während des Einsteigens konstant bleibt. Gucken Sie ernst aber entschlossen, und verbergen Sie nicht ein gewisses Unbehagengefühl wegen der ganzen Fahrerei in den voll beladenen Bussen. Fixieren Sie ruhig den Busfahrer, so daß er in Verlegenheit gerät und Sie schnell nach hinten durchwinkt. Alternativ dazu: Lächeln Sie höflich und begrüßen Sie den Busfahrer beim Einsteigen, dabei zeigen Sie nur flüchtig das Ticket — Sie lenken ihn damit vom Eigentlichen ab und in der Regel sind Busfahrern aufgeschlossene und unbekümmerte Menschen am wenigsten suspekt. Als weitere Vorsichtsmaßnahme im Bus, nehmen Sie auf der rechten Seite und in der Nähe der Tür Platz, damit Sie die nächsten Haltestellen überblicken können. Kontrolleure fallen dadurch auf, daß Sie meistens zu zweit oder dritt unterwegs sind und nur kleine Taschen oder einen Block und ein Gerät in der Hand tragen. Wenn Sie sehen, daß Ihnen so aufgefallene Menschen sich vorne mit dem Fahrer unterhalten, steigen Sie sofort aus. Schauen Sie draußen verwirrt oder verärgert, weil Sie Ihre Haltestelle verpaßt haben. Vergessen Sie aber nicht, anschließend zu lächeln — so schlimm kann es ja nicht gewesen sein.


II
   | I. Grim (BERLIN). Wie letztens die TAZ berichtete, kann jetzt als erwiesen angesehen werden, daß die Kontrolleure in Bus und Bahn — zumeist Arme, die den brandenburger Mindestlohn von 5,52 € trotz der Niedertracht als letzten Strohhalm ergriffen haben — ein Kopfgeld für jeden erwischten Schwarzfahrer erhalten. Die Zulage von bis zu 20% auf den Lohn wird nämlich nur gezahlt, wenn eine bestimmte Anzahl von Fahrgästen kontrolliert und dabei eine Mindestzahl von Fahrscheinlosen kassiert wurden. Dies ist zwar nicht schriftlich in den Arbeitsverträgen der Kontrollettis festgehalten, aber mündlich bei ihrer Einweisung. Die GSE, der Arbeitgeber und Ausbeuter dieser Straßendiebe, sorgt durch besonderen Druck f&uum;r deren besonderen „Ehrgeiz“ und gibt einen Scheiß drauf, ob sie damit das Lebensklima einer ganzen Stadt versaut. Jetzt mag einer meinen, die armen Asozialen, die sich zu Wegelagerern herabwürdigen lassen, als Lumpenproleten zu bezeichnen, sei unfair, wo doch der größte Schuft derjenige BVG-Oberste und die GSE-Geschäftsführung ist! Dieser Einwand wäre in der Tat zu erwägen. Inzwischen wundern wir uns nicht, daß immer mehr Berliner gegen diese Form der Personenkontrolle aufbegehren und das Vorzeigen der Tickets verweigern.

| siehe auch: WIE ILLEGALITÄT (W|O 21, Juli 2004)