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| ausgabe 04 |
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SCHWERER ARBEITSUNFALL
| I. Grimm. Es ist der Vormittag des 15. April, als der studentische Bauhelfer sich mit dem Preßlufthammer daran macht, eine Zwischenwand im Obergeschoß der Bergstraße 2 einzureißen, die ihn wenig später unter sich begräbt. Sofort nach dem Unfall werden Helme an alle Hilfskräfte verteilt, ihm setzt man einen auf, bevor die Erste Hilfe eintrifft. Sechs Wochen liegt er in Marzahn mit schwersten Prellungen und Quetschungen am ganzen Körper in stationärer Behandlung.
Das erste Mal kommt Onyinye Innocent Ohaeri noch als ein zitterndes Bündel auf Gehstützen zur Rechtsberatung der TUSMA. Ob sein stark gequetschtes rechtes Bein gerettet werden könne, war lange Zeit unklar, jetzt geht es wieder langsam. Vom Mittelfinger seiner linken Hand, abgetrennt unter dem ersten Gelenk, ist nur noch ein Stumpf übrig.
Hat der Vorarbeiter die Verantwortung, hat er ihn falsch oder ungenau angewiesen, so daß er an der tragenden (!) Wand zu hämmern anfing? Waren die Sicherheitsvorkehrungen ungenügend, die jeder Bauhelfer akzeptiert, wenn er nicht seinen Job, den kargen Tagesverdienst riskieren will? Fest steht, daß es Wochen gedauert hat, bis die Firma GEA Immobilienvertrieb endlich reagierte, damit das Entschädigungsverfahren für den Maschinenbaustudenten aus Nigeria in Gang kommen konnte. Herr Anders, der Geschäftführer, hat bisher keinerlei Anteilnahme gezeigt, weder durch einen Brief des Bedauerns noch durch einen persönlichen Krankenbesuch. Auch fehlte ihm unabhängig vom Ausgang des Verfahrens bisher der Anstand, dem auf seiner Baustelle Verstümmelten das mindeste über den Notfonds der TUSMA zukommen lassen. Onyinye Ohaeri verfügt über keine finanzielle Hilfe für sein Studium und seine Existenz. Es ist unklar, wann er wieder voll arbeiten können wird.
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