ausgaben
ausgabe 04
 
rubriken
seite 5
 
 
seite 5
studentenproteste im iran
klassengebühren
s-bahn schläger
steuerkabbala
schwerer arbeitsunfall
philantropie verboten
streik
 
STEUERKABBALA

   | LW. Wer studiert, verdient meist weniger als 19.492 Mark 16 im Jahr und bleibt steuerfrei. Gegen Ende des Studiums kann sich das jedoch ändern — durch Praktika, die sich plötzlich lohnen, oder einen Gelegenheitsjob, der zum regelmäßigen geworden ist, durch eine clevere Erfindung oder Geschäftsidee. Wer dann über zu hohe Steuern stöhnt, ist selber schuld.
   Denn die rechtlich gegebenen Möglichkeiten werden oft gar nicht genutzt. So können z. B. durch Pauschalierungen oder Verlagerungen von Teilen der Arbeitszeit (Vorbereitungen, Planung) in Zeiten ohne Beschränkung die Zulässigkeitsgrenzen erträglicher gemacht werden. Hier sind Ideen gefragt!
   Auch die Einkommen lassen sich günstiger gestalten, z. B. indem man die Einkommensstruktur verändert. Arbeitgeber können direkte Arbeitskosten erstatten (häuslicher Arbeitsplatz, Handy, Fahrtkosten, Arbeitsmaterial und -kleidung, Recherchen und Mehraufwendungen wie Kosmetik, Fitness u.a.). Hier muß aufgepaßt werden, daß es nicht zu steuerwirksamen „geldwerten Vorteilen“ kommt, obwohl auch diese manchmal die preiswertere Lösung sind.
   Schließlich kann der Wechsel vom lohn- zum honorarversteuerten Einkommen oder gar eine Teilselbständigkeit das Gesamtergebnis verbessern. Achtung: Hier besteht die Gefahr der Scheinselbständigkeit und damit der Steuernachzahlung.
   In jedem Fall sollte man sich beraten lassen. Eine derartige Möglichkeit bietet der „Medienhilfe“ e.V. (siehe Adressen & Termine).