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CAMPUSCARD

   | I. Grimm. Die TU Berlin möchte zum Wintersemester eine Chipkarte als Ersatz für den bisherigen Studentenausweis einführen.
   In einer Informationsrunde am 16. März in der TU stellten Klaus Rebensburg, der „I+K-Beauftragte der TU“, und Klaus Oberzig, Mitentwickler der Chipkarte für die TFH, die geplante CampusCard vor — ihre technischen Möglichkeiten und denkbaren Vorteile. Verwaltungsabläufe der Uni sollen vereinfacht werden und Dienstleistungen für die Studenten: Rückmeldung, Prüfungsanmeldung, Hochschulsport, Nutzung von Bibliotheken, Mensa, Parkplätzen und BVG (Semesterticket).
   Vieles blieb von seiten der Projektgruppe allerdings noch unklar: Welche Anwendungen soll die Chipkarte ermöglichen, welche nicht? In welcher Form findet der bargeldlose Verkehr statt? Welcher Aufwand in und zwischen den beteiligten Einrichtungen wird zu ihrer Einführung nötig? Bringt sie Personaleinsparungen, und wären diese wirklich sinnvoll? Was werden Karte und Ersatz den Studenten kosten? — Die Informationsrunde zeigte, daß die verschiedenen Einrichtungen (Studentenwerk, Mensa, Personalräte, Bibliotheken, studentische Vertreter usw.) erst noch einbezogen werden müssen in die Planung der CampusCard, um sie für alle wirklich bedarfsgerecht gestalten zu können.
   Auch besteht in rechtlicher, sozialer und politischer Hinsicht noch reichlich Klärungsbedarf: Der AStA der TU hat in seiner Zeitung „c/o BEL“ auf die datenschutzrechtlichen und sozialen Gefahren der Karte hingewiesen: Wer trägt die Verantwortung für die persönlichen Daten, wenn diverse Tätigkeiten im Unileben alle auf einem Chip nachvollzogen werden können? Welche Kontrolle kann über die Karteninhaber ausgeübt werden (z.B. Auschluß aus Seminaren oder Gebäuden)? Und die wichtigste Frage — ob die Studierenden die CampusCard überhaupt wollen und wie sie an dem Entscheidungsprozeß über ihre Einführung beteiligt werden — wurde noch gar nicht gestellt.

   Kritik und konstruktive Vorschlägen sind der Projektgruppe sehr willkommen unter 314-5786 oder klausn@ bzw. oberzig@prz.tu-berlin.de. Unterstützer der gegnerischen Seite für studentische Mitentscheidung wenden sich an den AStA der TU mit der Nummer 314-25683.